Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag geschlossen, der ab dem 1. Juli 2026 gilt. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine in NRW können dadurch bei bestimmten Veranstaltungen die GEMA-Gebühren vom Land erstattet bekommen und das für bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr. [...]