Vereinssatzungen gestalten – Westfalen-Akademie nachgefragt
Das maßgebliche Recht des Vereins ergibt sich aus seiner Satzung. Allein aus diesem Grund muss die Satzung stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügen. Auch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und die Datenschutz-Grundverordnung haben für Änderungsbedarf gesorgt. Diese Punkte werden, wie auch allgemeine Hinweise zur Satzungsgestaltung, im digitalen Teil behandelt.
Der erste Teil der Veranstaltung findet am Dienstag, 22. April, digital statt, schafft einen ersten Überblick über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Satzungen und thematisiert aktuelle Entwicklungen. Der zweite Teil, der am Samstag, 24. Mai, in Präsenz stattfindet, soll Optimierungsmöglichkeiten von Satzungen aufzeigen und dabei unterstützen, mögliche Änderungen direkt vor Ort zu erarbeiten. Veranstaltungsort ist der SGV Jugendhof in Arnsberg.
Datum: Dienstag, 22. April und Samstag, 24. Mai 2025
Uhrzeit: 22. April von 17 bis 19 Uhr; 24. Mai von 10 bis 16 Uhr
Ort: 22. April digitales Seminar; 24. Mai in Präsenz im SGV Jugendhof in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg)
Referent:in: RA Michael Kissler, Kanzlei Winheller
Die Teilnahme ist kostenlos
Hier anmelden