Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert.
Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.
Zusätzlich kann auch eine Organisation eine Person vorschlagen, die mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte ausgezeichnet werden soll.
Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung entfällt daher.
Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die landesweite Ehrenamtskarte angeboten werden.
Die Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.V. übernimmt im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen das Verfahren rund um die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW.