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Kind mit Zettel Kinderschutz Copyright: fotolia

Das Führungszeugnis fürs Ehrenamt

Ein Service der Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.V.

Ehrenamtliche, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs.1 Nr.2a Bundeszentralregistergesetz. Sprechen Sie mit der Organisation, in der Sie tätig sind, ob es dort nötig ist.

Ein solches Führungszeugnis bescheinigt, dass über den Ehrenamtlichen keine rechtskräftige Verurteilung bekannt ist. Dies dient dem Kinder- und Jugendschutz.

Das erweiterte Führungszeugnis kann beim BÜRGERcenter am Wohnort beantragt werden. Unter Vorlage einer Bescheinigung der Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden soll, ist das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei.

In Absprache mit dem BÜRGERcenter bietet die Ehrenamtsagentur einen besonderen Service an. Die Beantragung kann statt im BÜRGERcenter auch in der Agentur Ahstr. 9, 45879 Gelsenkirchen erfolgen. Das geht schneller, weil Sie keinen Termin im BÜRGERcenter benötigen. Das Antragsformular für das erweiterte Führungszeugnis halten wir für Sie bereit. Mitbringen müssen Sie Ihren Personalausweis und die Bestätigung der Organisation, für die Sie tätig sind. Ihr persönliche Vorsprache in der Ehrenamtsagentur ist erforderlich. Öffnungszeiten

Dieser Service gilt nur für den Bereich Ehrenamt und nur für Personen, die in Gelsenkirchen gemeldet sind.


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