Ehrenamtspauschale
Ob es sich um einen Verein oder einen Verband handelt - das neue Ehrenamts-Stärkungsgesetz erleichtert gemeinnützigen Organisationen und ihren Helfern die Arbeit.
Die Ehrenamtspauschale (oder auch Ehrenamtsfreibetrag genannt) beträgt 840 Euro jährlich, nachzulesen im § 3 Nr. 26a ESTG. Sie ist von Steuern und Sozialabgaben befreit.
Den Freibetrag von 840 Euro kann nur erhalten, wer auch tatsächlich einen Anspruch darauf hat.
Tipps für Sportvereine gibt es auf der Homepage von
VIBBS.