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Der Engagementnachweis NRW bescheinigt die erworbenen Fähigkeiten im Ehrenamt

Puzzle zum Thema Ehrenamt Copyright: fotolia

Engagement würdigen und dokumentieren

Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden und weiteren Trägern des Ehrenamtes, Wirtschaftsverbänden und Arbeitgeberorganisationen 2002 den Engagementnachweis eingeführt. Er ist eine Form der Wertschätzung und Anerkennung und öffnet seinen Inhaberinnen und Inhabern vielerorts neue Türen. Wohlfahrts-, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände aus ganz Nordrhein-Westfalen unterstützen die Initiative.

Anders als bei der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen wird kein besonderer zeitlicher Umfang der Tätigkeit vorausgesetzt. Ehrenamtliche erhalten den Engagementnachweis von der Organisation, für die sie tätig sind. Dieses Dokument bereichert die persönliche Vita und ist zudem bei Bewerbungen hilfreich.

Seit 2019 ist die Ehrenamtsagentur durch die Stadt Gelsenkirchen beauftragt, für alle Bürgerinnen und Bürger den Engagementnachweis auszustellen, die ihr Engagement in einer Einrichtung der Stadt bzw. in Trägerschaft der Stadt ausüben. Das kann zum Beispiel die Hausaufgabenhilfe an einer Schule sein oder das regelmäßige Vorlesen in einem städtischen Seniorenhaus.

Andere Träger wenden sich für ihre Ehrenamtlichen an engagiert-in-nrw.





    • Bewerbungsunterlage für junge Menschen
    • Bewerbungsunterlage für Erwerbstätige, die sich beruflich verändern möchten
    • Bewerbungsunterlage für Wiedereinsteiger in den Beruf
    • Entscheidungshilfe für Personalchefs durch die Bestätigung der sozialen Kompetenzen
    • Anerkennung und Wertschätzung des Vereins für geleistete Ehrenamtsarbeit - auch für ausscheidende Ehrenamtliche

  • Personen, die sich ehrenamtlich in einer Organisation, Verein, Verband oder Kommune engagieren.

  • Eine Reihe von Trägerorganisationen des Ehrenamtes, von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, den Freiwilligenagenturen, dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V., den Kirchen bis zu kleineren örtlichen Organisationen, kann den Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen bereits ausstellen.

    Für alle, die im Bereich kommunaler Einrichtungen in vielfältiger Weise ehrenamtlich aktiv sind, hat die Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.V. die Möglichkeit, diesen Engagementnachweis auszustellen.

    Eine Ausstellungsberechtigung können noch nicht registrierte Träger beim Referat "Bürgerschaftliches Engagement" der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen beantragen.

    • Die Organisation sollte bereits seit mindestens zwei Jahren bestehen.
    • Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Organisation muss vorliegen.

    • Name, Geburtsdatum und Wohnort der Ehrenamtlichen oder des Ehrenamtlichen
    • Informationen über die Trägerorganisation
    • das Einsatzfeld sowie die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit
    • der Umfang der wöchentlichen Stunden
    • Schlüsselqualifikationen (Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität und Abstraktionsvermögen oder Leistungsfähigkeit)
    • Dokumentationen von Qualifizierungen und Weiterbildungen
    • besondere Fähigkeiten, die bei der Ausübung des Ehrenamtes erworben wurden
    • Danksagung für das Engagement

  • Der Antrag zur Ausstellungsberechtigung kann formlos per Mail mit folgenden Angaben gestellt werden:

    • Bitte um Erteilung der Ausstellungsberechtigung für den Engagementnachweis
    • Name und Adresse der Organisation
    • Hinweis, seit wann die Organisation besteht und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliegt
    • Angabe der Website der Organisation (wenn möglich)
    Wird die Ausstellungberechtigung erteilt, erhält die Organisation per Mail einen Link mit einem Passwort zum Aufruf des Formulars.

    Weitere Informationen für interessierte Organisationen und Kommunen:

    Referat Bürgerschaftliches Engagement der Staatskanzlei NRW
    Karina Conconi
    Tel.: +49 (0)211 / 837-1355

    Anträge für Engagierte in einer Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen bzw. in Trägerschaft der Stadt Gelsenkirchen bitte direkt an die Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.V.


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