Bürgerschaftliches Engagement und eine „Vergütung“ müssen sich nicht zwangsläufig ausschließen. Hier hat der Gesetzgeber bewusst bestimmte Steuerfreibeträge geschaffen, um das Ehrenamt zu würdigen und anzuerkennen. Die sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen können durch steuerbegünstigte Vereine abgabenfrei ausgezahlt werden.
Welche Voraussetzungen hier sowohl durch den Verein als auch durch den Empfänger zu beachten sind und wo Haftungsgefahren lauern, zeigt das Webinar.
Breiter Raum wird den Fragen der Teilnehmer eingeräumt.
Donnerstag, 18. August 2022 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Ort: Online via Zoom
Anmeldungen per E Mail: ehrenamtsagentur@gelsenkirchen.de oder telefonisch 0209 / 179 893 - 0