Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag geschlossen, der ab dem 1. Juli 2026 gilt. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine in NRW können dadurch bei bestimmten Veranstaltungen die GEMA-Gebühren vom Land erstattet bekommen und das für bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr.
Wer profitiert?
Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in NRW, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Politische Organisationen (Parteien etc.) sind ausgeschlossen.
Welche Veranstaltungen sind erfasst?
Feste mit Live- oder Tonträgermusik (z. B. Sommerfest, Dorffest, Vereinsjubiläum) ohne Eintritt und auf einer Fläche von maximal 500 m².
Was ist zu tun?
Die Veranstaltung muss vorab über das Online-Portal der GEMA angemeldet werden. Weitere Infos und Antragsstellung: gema.de/ehrenamtliche-vereine-in-nrw