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Aktuelles

12. Februar 2026 | Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.V.

Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarten NRW erleichtert

Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Dezember 2025 eine wichtige Verbesserung für ehrenamtlich Engagierte beschlossen. Auf Initiative von CDU und Bündnis 90/Die Grünen werden die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte deutlich gesenkt: Statt bisher 250 Stunden jährlich sind künftig nur noch 200 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich, was einer Reduzierung von 5 auf 4 Stunden pro Woche entspricht.

Eine weitere positive Änderung: Ehrenamtliche können nun eine Aufwandsentschädigung erhalten, solange diese innerhalb der gesetzlichen Freibeträge bleibt (Ehrenamtspauschale: 960 Euro, Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro).

Mit der Ehrenamtskarte erhalten engagierte Bürgerinnen und Bürger nicht nur Anerkennung, sondern auch konkrete Vorteile: Über 5.000 Vergünstigungen in ganz NRW. Von ermäßigten Eintritten in Schwimmbäder, Museen und Theater über reduzierte Gebühren bei VHS-Kursen bis hin zu Rabatten im Einzelhandel, in Kinos und Sportstätten.

Wir ermutigen alle Ehrenamtlichen, die die neuen Kriterien erfüllen, einen Antrag zu stellen.

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